Bukarest (ADZ) – Der Oberste Magistraturrat (CSM), bekanntlich das Selbstverwaltungsorgan der rumänischen Justiz, hat am Dienstag den überraschenden Antrag eines Mitglieds auf Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr sowie die Antikorruptionsbehörde DNA abgelehnt. Ihren Antrag hatte CSM-Richterin Simona Marcu mit dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichts begründet, das tags davor befunden hatte, die DNA habe mit ihren Ermittlungen in puncto Eilerlass 13 die Regierungstätigkeit beeinträchtigt und gegen die Gewaltenteilung verstoßen. Den Generalstaatsanwalt wollte Richterin Marcu indes wegen seiner Aussagen im Zuge der Eilerlass-Krise von der Dienstaufsicht des Obersten Magistraturrats unter die Lupe nehmen lassen.
Der CSM lehnte die Anträge der Richterin mit überwältigender Mehrheit ab – es gab eine einzige Stimme dafür. Der Presse sagte Augustin Lazăr danach, es sei ein aus seiner Sicht „willkommener Test für die Unabhängigkeit der Magistratur“ gewesen, er habe gar nicht gewusst, welches Vertrauen er tatsächlich in den Reihen seiner Kollegen genieße. Lazăr erläuterte zudem, dass das an die Generalstaatsanwaltschaft weitergereichte Ermittlungsverfahren der Antikorruptionsbehörde DNA betreffend Eilerlass 13 ausschließlich strafrechtliche Aspekte fokussiere – was er dem CSM auch erläutert habe.