Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nach den Beratungen mit den Parteien im Schloss Cotroceni, erklärte Staatspräsident Klaus Johannis, dass man in drei wichtigen Angelegenheiten zu einem gemeinsamen Standpunkt gelangt sei. Der nächste Schritt würde darin bestehen, dass diese Diskussionen ihren konkreten Ausdruck in den erwarteten Projekten finden. Es handelt sich zunächst um das Gesetz der Kommunalwahlen, das inzwischen vom Senat gebilligt wurde. Das sei ein gutes Zeichen, sagte Johannis, auch ein Beweis dafür, dass die Dinge letztendlich gelöst werden können.
Dieses Gesetz, das die Wahl der Bürgermeister in einem einzigen Wahlgang vorsieht und die Wahl des Kreisratsvorsitzenden durch die Kreisratsmitglieder, geht noch in die federführende Abgeordnetenkammer. Johannis möchte es bis Mitte Mai gegenzeichnen. Dasselbe gilt für das Gesetz der Parteienfinanzierung. Was das Gesetz für die Parlamentswahlen betrifft, hätten alle Parteien zugestimmt, dass es bis zum Ende dieser Tagungsperiode fertiggestellt werden soll.
Johannis begrüßte es, dass die Abgeordneten und Senatoren ihre Statuten in Einklang mit der Verfassung gebracht haben: „Lieber später als gar nicht“, sagte er. Über die vorgeschlagenen Sonderrenten für Parlamentarier äußerte Johannis, dass die Sache gesetzlich geklärt werden müsse: Ob es angebracht sei, dass es solche Sonderrenten gibt, oder ob das allgemeine Rentensystem genüge.