Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungshüter haben am Dienstag mehrheitlich befunden, dass die Chefermittlerin der Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Kövesi, den Vorladungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses betreffend die Präsidentschaftswahl 2009 hätte stattgeben müssen. Das Verfassungsgericht (VG) gab damit teilweise einer Beschwerde der Präsidenten des Unter- und Oberhauses, Liviu Dragnea bzw. Călin Popescu Tăriceanu, statt, die einen Organstreit zwischen Parlament und DNA-Leitung gegeben gesehen hatten. Kövesi hatte die Fragen des U-Ausschusses bekanntlich schriftlich beantwortet, allerdings davon abgesehen, vor dem Gremium persönlich zu erscheinen.
Keinen Organstreit sah das VG indes zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Parlament gegeben, womit der zweite Teil von Dragneas und Tăriceanus Beschwerde abgelehnt wurde. Die Kammerpräsidenten hatten infolge der Weigerung von Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr geklagt, dem U-Ausschuss die mangels eines sich erhärtenden Verdachts geschlossene Ermittlungsakte seiner Behörde betreffend einen angeblichen Wahlbetrug bei der Präsidentschaftswahl 2009 zur Verfügung zu stellen.