Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht, das die Zusammenlegung der Parlaments- und Kommunalwahlen für November als verfassungswidrig erklärt hat, weist in seiner Urteilsbegründung jetzt auf die verfassungswidrigen Artikel hin.
Es gehe vor allem darum, dass die Mandate der Kreisratsvorsitzenden, der Kreisräte, der Bürgermeister und der Kommunalräte nicht um sechs Monate verlängert werden können. Eine solche Verlängerung könne nur in Notsituationen erfolgen, was gegenwärtig nicht der Fall sei, heißt es in der Begründung. Demnach müssten die Kommunalwahlen im Juni dieses Jahres stattfinden, wenn die gegenwärtigen Mandate der Kommunalvertreter zu Ende gehen. Dazu allerdings gibt es noch keine offizielle Stellungnahme seitens der Regierung oder der PDL.
Als verfassungswidrig wurde auch der Artikel erklärt, wonach eine Person nicht sowohl für die Kommunalverwaltung als auch für das Parlament kandidieren darf. Diese Bestimmung sei gegen das in der Verfassung verbriefte Recht, zu wählen und gewählt zu werden.
Zu diesem umstrittenen Gesetz hatte die Regierung am 15. Dezember 2011 die Vertrauensfrage im Parlament gestellt, vor allem mit der Begründung, dass die Zusammenlegung der Wahlen diese um einige Millionen Euro verbilligen würde. Nachdem ein Misstrauensantrag des USL keinen Erfolg hatte, wendete sich der Verband ans Verfassungsgericht.