Bukarest (ADZ) – Der Oberste Gerichtshof hat die Einstellung des Verfahrens gegen die frühere Ministerin und Spitzenpolitikerin Elena Udrea unter Verdacht auf Einflusshandel und Geldwäsche sowie den wegen Falschaussagen angeklagten Presseverleger Dan Andronic eingestellt. Die Straftaten seien verjährt. Udrea war angeklagt, im Jahr 2011 vom Stromhändler Bogdan Buzăianu fünf Millionen Euro Schmiergeld akzeptiert zu haben. Dafür habe sie ihren Einfluss im Wirtschaftsministerium geltend machen wollen, um Buzăianu vorteilhafte Lieferverträge vom Wasserkraftunternehmen Hidroelectrica zu verlängern. Erhalten habe Udrea 3,8 Millionen Euro sowie eine Forderung von 900.000 Euro, die der Geschäftsmann bei der damals von Andronic herausgegebenen Zeitung „Evenimentul Zilei“ besaß. Die Zeitung haftete für die Forderung mit Anteilen am Stammkapital. Udrea habe die Forderung über die Firma einer Bekanntschaft übernommen, um die tatsächliche Besitzlage und den somit möglichen Einfluss auf die Berichterstattung zu kaschieren.
Elena Udrea, die eine sechsjährige Korruptionsstrafe im Gefängnis Târgșor absitzt, muss jedoch 3,4 Millionen Euro zahlen, so die Richter.