Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem am 20. November der Internationale Tag der Rechte des Kindes begangen wurde, hat das Ministerium für Arbeit, Familie und Sozialschutz eine Pressekonferenz zu diesem Thema abgehalten.
Im Oktober waren im Amtsblatt die Änderungen zum Gesetz 272/2004 über die Rechte des Kindes erschienen, so wiesen die Veranstalter auf eine neue Regelung im Verhältnis Lehrer – Schüler hin: Der Lehrer darf den Schüler nicht aus der Stunde entfernen, ihn nicht ins Eck stellen oder in anderer Weise beleidigen oder diskriminieren. Die Bestimmungen gelten für Kindergärten und Schulen, für das didaktische und Verwaltungspersonal. Angedroht werden den Lehrern Geldstrafen zwischen 1000 und 2500 Lei.
Im neuen Gesetz ist vorgesehen, dass Eltern, die ins Ausland auf Arbeitssuche gehen, dies 40 Tage vorher anmelden müssen. Die offizielle Statistik hatte am 30. Juni 2013 genau 81.891 Kinder erfasst, deren Eltern im Ausland arbeiten. Gewalt in der Familie gehört ins Strafrecht und ist deshalb im Gesetz über die Rechte des Kindes nicht erfasst.