Bukarest (Mediafax/ADZ) - 81.439 Kinder in Rumänien lebten Ende September vergangenen Jahres höchstens unter Aufsicht eines einzigen Elternteils. In 16.197 Familien mit 22.892 minderjährigen Kindern arbeiteten gar beide Elternteile im Ausland. Davon wurden 21.753 von Verwandten betreut, ohne dass besondere Schutzmaßnahmen notwendig waren, die anderen Kinder lebten in Heimen oder in anderen Familien. Das geht aus einer Erhebung des Arbeitsministeriums hervor, das diese Angaben jetzt bekannt machte.
Die einschlägige Gesetzgebung hat sich im vergangenen Jahr geändert. Alle Eltern, die jetzt ins Ausland zur Arbeit gehen, müssen das 40 Tage, vor der Ausreise,bei den Ämtern für Kinderschutz melden. Vorher war das nur bei den Personen verpflichtend, die bereits bei der Abreise einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hatten, doch gilt das jetzt auch für solche, die auf Arbeitssuche gehen oder Schwarzarbeit leisten. Außerdem fordert das Gesetz 257/2013, dass sie eine Person benennen, die mit der Betreuung des zurückbleibenden Kindes oder der Kinder beauftragt ist. Diese erhält bei Abwesenheit der Eltern zeitweilig das Sorgerecht für das Kind, doch nicht länger als ein Jahr.