Bukarest (Mediafax/ADZ) - Mehrere USL-Parlamentarier haben im Senat eine Gesetzesinitiative hinterlegt, wonach die Mindestbeteiligung bei sämtlichen Volksbefragungen von gegenwärtig 50 Prozent auf 30 Prozent herabgesetzt werden soll. Dieser Entwurf sieht aber auch vor: Die Volksbefragung soll nur dann gültig sein, wenn mindestens 25 Prozent sämtlicher Wahlberechtigten positiv antworten.
Man habe festgestellt, dass die Bevölkerung nicht immer Interesse an den Themen der Volksbefragung habe. Zu der Angelegenheit äußerte Premier Victor Ponta, dass die Regierung ein günstiges Gutachten zu der Gesetzesinitiative erstellen werde, sie entspräche auch den Entscheidungen des Verfassungsgerichts aus dem vergangenen Sommer.
Es solle auch der Möglichkeit des Boykotts vorgebeugt werden, der 2012 bei der Volksabstimmung über die Amtsenthebung von Traian Băsescu angewendet wurde. Beim damaligen Referendum haben bekanntlich 7,4 Millionen Bürger für die Amtsenthebung des Staatschefs gestimmt, das Referendum war aber nicht gültig, weil nur eine Beteiligung von 46,24 Prozent erreicht wurde, also weniger als die vorgeschriebenen 50 Prozent.
Von der Opposition hat sich die PDL-Abgeordnete Elena Udrea gegen die Gesetzesinitiative ausgesprochen: Man solle lieber die Briefwahl für die fünf Millionen Rumänen im Ausland ermöglichen.