Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein aufsehenerregendes Urteil gefällt: Zwei Kläger, Anca Mocanu und Marin Stoica, unterstützt von der Vereinigung „21. Dezember“, hatten sich an den Gerichtshof in Straßburg gewendet, weil die rumänischen Behörden in der Untersuchung der Ereignisse vom 13. - 15. Juni 1990 ineffizient waren.
Das Gericht gab den Klägern recht und hat den Staat zur Bezahlung von Schmerzensgeld verpflichtet: Anca Mocanu erhält 30.000 Euro, weil ihr Mann während der Mineriade erschossen wurde, und Marin Stoica 15.000 Euro. Er war während der Tumulte der Bergleute beim Fernsehen bewusstlos geprügelt worden und schwebte in Lebensgefahr.
Das Gericht hat aufgrund der Artikel 2, 3 und 6 der Menschenrechtscharta befunden, dass sich diese Taten nicht verjähren, und den rumänischen Staat verpflichtet, die strafrechtliche Untersuchung der Ereignisse, die vor 24 Jahren stattgefunden haben, wieder aufzunehmen. Die Ermittlungen, die die Militärstaatsanwaltschaft bis 2008 durchführte, haben ergeben, dass das Vorgehen der Bergleute und der Polizei zur Auflösung der Dauerkundgebung auf dem Universitätsplatz sechs Tote und 746 Verletzte erfordert habe. Weitere Untersuchungen wurden eingestellt, mit der Begründung, dass die Täter unbekannt seien und sich die Straftaten zum Teil verjährt hätten.