Nach EU-Kritik: Justizminister pfeift Hinweisgebergesetz zurück

Knackpunkt sind anonyme Anzeigen / Gesetz auch für PNRR-Geld relevant

Justizminister Cătălin Predoiu | Archivfoto: gov.ro

Bukarest (ADZ) – Justizminister Cătălin Predoiu hat dem Parlament beantragt, den Entwurf der Hinweisgeberschutznovelle zurück an den zuständigen Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer zu verweisen. Die Vorlage soll dort dahingehend abgeändert werden, dass Whistleblower leichter anonym auf Korruption und andere Straftaten hinweisen können. Predoiu räumte ein, dass die Europäische Kommission bei Gesprächen über den Wiederaufbau und Resilienzplan PNRR Bedenken zu den relevanten Schutzvorschriften in der gegenwärtigen Form des Entwurfs angemeldet habe. Der Kommission gehe es um eine klare, vollständige und richtige Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie, so Predoius Antrag, der auf konkrete Einzelheiten in der Vorlage abstellt. 

Der Rückzieher von Justizminister Predoiu sei jedoch nicht aus eigenem guten Willen erfolgt, sondern aus dem Wunsch, zu EU-Geld zu kommen, schrieb der USR-Abgeordnete Mihai Badea auf Facebook. Die USR hatte mehrfach erfolglos versucht, den Entwurf so abzuändern, dass anonyme Hinweisgeber wirksamer geschützt werden.

Kritik kam zudem von vielen Bürgerrechtsvereinen. Auch die frühere DNA-Chefin und heutige Chefanklägerin der Europäischen Staatsanwaltschaft, Laura Codruța Kövesi, hatte das Gesetz scharf angegriffen und gewarnt, dass es Rechtsstaatlichkeitsprobleme aufweise und daher EU-Gelder für Rumänien gefährdet sein könnten.

Präsident Klaus Johannis hatte dann das im Sommer verabschiedete Gesetz ans Parlament zurückverwiesen und eine Änderung beantragt. Der Senat berücksichtigte die Argumente des Präsidenten und nahm eine neue Fassung an. Nun geht die Vorlage in die Abgeordnetenkammer.

Das Gesetz muss laut PNRR-Auflage noch in diesem Jahr verabschiedet werden.