Bukarest (ADZ) - Auf seiner Sitzung vom Donnerstag hat das Kabinett einen Entwurf für verschärfte Vorschriften zur Vergabe der rumänischen Staatsbürgerschaft vorgelegt. Gemeint von den neuen Regeln sind vor allem Nachfahren von Angehörigen der rumänischen Volksgruppen im Ausland, die unverschuldet, auch aufgrund geschichtlicher Entwicklungen, ihre rumänische Staatsbürgerschaft verloren hatten. Diese Personen können als Wiedergutmachungsmaßnahme wieder eingebürgert werden, ohne unbedingt nach Rumänien ziehen zu wollen. Die Erschleichung dieses Rechts durch Fälschungen soll nun verhindert werden, so das Justizministerium. So werde die Sprachprüfung wieder eingeführt, nachdem laut Behörden bei der Einbürgerungszeremonie festgestellt wurde, dass den neuen Bürgern „minimale Sprachkenntnisse fehlen“. Zur Prüfung, die in einer Videoaufnahme festgehalten wird, sollen künftig nur Personen zugelassen werden, die mindestens ein Sprachzertifikat B1 erworben haben, besagt der Entwurf, der nun ins Parlament geht.
Die Sprachprüfung war 2009 abgeschafft worden, als der damalige Präsident Traian Băsescu beschlossen hatte, die Einbürgerung von Rumänen aus der Republik Moldau zu fördern.