Bukarest (ADZ) – Rumäniens Oberster Magistraturrat (CSM) hat das Verfassungsgericht des Landes wegen eines verfassungsrechtlichen Konflikts zwischen Senat und der Nationalen Integritätsbehörde ANI angerufen. Konkret geht es dabei um ein vom Oberhaus nicht umgesetztes rechtskräftiges Urteil des Obersten Gerichtshofes, der den liberalen Senator Daniel Akos Mora wegen Unvereinbarkeit seiner Ämter schuldig gesprochen hatte.
Laut geltendem Recht hätte das Oberhaus daraufhin Mora die Senatorenwürde umgehend absprechen müssen. Nach mehreren formellen ANI-Ansuchen um dessen unverzügliche Abberufung befand der Rechtsausschuss des Senats schließlich, dass der durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigte ANI-Befund über die Inkompatibilität „in keinerlei Bezug zu dessen Senatorenmandat“ stehe, der Fall gehöre nicht „in den Kompetenzbereich“ des Senats. Die Inkompatibilität bestand im Jahr 2011, als Mora Kreisratsabgeordneter war.
Es ist nicht zum ersten Mal, dass sich das rumänische Parlament über ein rechtskräftiges Urteil hinwegsetzt: 2011 zögerte das Unterhaus die Umsetzung des Urteils gegen den konservativen Abgeordneten Sergiu Andon über Monate hinaus, 2012 verweigerte das Oberhaus die Urteilsumsetzung im Fall des liberalen Senatoren Mircea Diaconu. Beide Politiker verloren Amt und Würden erst nach einem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts.