Niedrigeres Pensionsalter bei hoher Umweltbelastung

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Bukarest (ADZ) - Personen, die zumindest 30 Jahre an einem Ort mit hoher Umweltbelastung gelebt haben, können zukünftig ihre Pension zwei Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze antreten – ohne dass Pensionsbeträge reduziert würden. Das Gesetz zur Änderung von Abs. (5) in Art. 65 des Gesetzes Nr. 263/2010 über das öffentliche Rentensystem, das Präsident Klaus Johannis gestern unterzeichnete, bezieht sich auf die Gewinnung, Aufbereitung oder Verbrennung verschiedener gefährlicher gesundheitlicher Schadstoffe, darunter etwa Kohle- oder Ölschiefer, Blei, Arsen, radioaktive Erze oder Treibhausgase.

Der Gesetzestext enthält eine Liste betroffener Orte – darunter sind etwa die Städte Neustadt/Baia Mare, Neumarkt/Târgu Mureș, Deva und zahlreiche weitere Kleinstädte und Ortschaften unterschiedlicher Landkreise. Bukarest ist nicht genannt. Das Gesetz bezieht sich auf Personen, die in den betreffenden Orten oder im Umkreis von acht Kilometern derselben leben.