Bukarest (ADZ) – Das Parlament hat das Präsidialdekret über die Verlängerung des Notstands letzte Tage zwar, wie erwartet, mit breiter Mehrheit gebilligt, dabei jedoch überraschend auch einen Beschluss verabschiedet, der dem Präsidialdekret etliche Auflagen hinzufügt bzw. die Notstandsverlängerung mit mehreren Bedingungen verknüpft.
Zu den wichtigsten, aus der Feder der PSD und des UDMR stammenden Zusätzen zum Präsidialdekret gehören wöchentliche Berichterstattungen der Regierung zur Corona-Krise vor dem Parlament über den Zeitraum des Notstandes sowie die Auflage, Einschränkungen der Bürgerrechte und -freiheiten fortan nur noch durch Rechtsakte mit Gesetzgebungscharakter zu verhängen. Mit anderen Worten soll die Regierung nach dem Willen der Parlamentsmehrheit ab sofort nicht mehr auf Militärverordnungen, die als Bestimmungen mit Verwaltungscharakter gelten, zurückgreifen können, wenn sie Beschränkungen beschließt, sondern lediglich auf Eilverordnungen. Inwiefern der umstrittene Parlamentsbeschluss für die Regierung bindend ist, könnte letztlich vom Verfassungsgericht entschieden werden, sollte dieses deswegen angerufen werden. Zum einen, weil es sich dabei lediglich um einen Beschluss, nicht um ein verabschiedetes Gesetz handelt, zum anderen, weil Artikel 93 der Verfassung vorsieht, dass das Parlament den vom Staatsoberhaupt per Präsidialdekret verhängten Notstand billigen oder ablehnen kann – mit anderen Worten dem Parlament keine Möglichkeit einräumt, Änderungen am Präsidialdekret vorzunehmen.
Von den Medien hierzu befragt, hob auch Ex-Verfassungsgerichtspräsident Augustin Zegrean hervor, dass die PSD auf ihre Zusätze zum Notstandsdekret „lieber hätte verzichten sollen“ – diesen Spielraum räume die Verfassung dem Parlament nämlich nicht ein.