Novelle der drei wesentlichen Justizgesetze ist verfassungskonform

Verfassungsgericht lehnte sämtliche Beschwerden dagegen ab

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch sämtliche von den beiden Oppositionsparteien USR und AUR sowie von der Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber, eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen die vom Parlament letzten Monat im Eilverfahren verabschiedete Novelle der drei wesentlichen Justizgesetze (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Gerichtsverfassung und Justizratsgesetz) als „unbegründet“ oder „unzulässig“ abgelehnt und damit die Gesetzesnovelle für verfassungskonform befunden. Das Gesetzespaket wird nun an Präsident Klaus Johannis zur Ausfertigung weitergeleitet.

Die oppositionelle Reformpartei USR ersuchte das Staatsoberhaupt daher am Mittwoch eindringlich, mit der Ausfertigung der drei Gesetze bis nach Veröffentlichung des einschlägigen Gutachtens der Venedig-Kommission zu warten. Ähnliches hatten davor auch EU-Justizkommissar Didier Reynders und der Europarat gefordert – die Empfehlungen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, seien ausschlaggebend, um sicherstellen zu können, dass die Novelle der Justizgesetze im Einklang mit den europäischen Standards sei. Von besagter Novelle versprechen sich die rumänischen Behörden bekanntlich sowohl die Aufhebung des Kooperations- und Kontrollmechanismus der EU-Kommission (CVM) im Bereich der Justiz als auch den Beitritt zum grenzkontrollfreien Schengenraum.

Die USR teilte zudem mit, schon kommende Woche im Parlament eine Gesetzesinitiative über die Reform des Verfassungsgerichts einbringen zu wollen – letzteres sei offenkundig zu einem „politischen Instrument entartet“, seine Urteile seien „zunehmend politische“ und kaum noch verfassungsrechtliche, so Ex-Justizminister Stelian Ion.