Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Dienstag Änderungen zum geltenden Berufsbildungsgesetz verabschiedet, durch die Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen, unter die Arme gegriffen werden soll. Als Nächstes muss die Gesetzesvorlage nun auch vom Unterhaus verabschiedet werden. Laut den gebilligten Änderungen sollen Unternehmen, die Auszubildende sowie Neueinsteiger bzw. Hochabsolventen anstellen, den letzteren zustehenden Mindestlohn vom Staat beziehen können, der dafür sowohl auf Struktur- als auch auf eigene Mittel zurückgreifen will. Arbeitgeber, die ein ein- bis dreijähriges Arbeitsverhältnis mit einem Auszubildenden eingehen, sollen folglich in dieser Zeitspanne vom Staat monatlich 1125 Lei netto (250 Euro) beantragen können, die Summe soll sodann aus dem Budget der staatlichen Sozialversicherungen beglichen werden. Das soll auch für angestellte Neueinsteiger mit Hochschulabschluss gelten, in deren Fall der Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum monatlich 1350 Lei (300 Euro) beantragen kann. Die Gesetzesvorlage war von der Regierung im Parlament eingebracht worden. Entsprechend beeilte sich das Arbeitsministerium nach dem Votum im Senat denn auch hervorzuheben, dass die Änderungen Teil des Regierungsprogramms und der Bemühungen der Exekutive um einen zügigen Abbau der Arbeitslosigkeit sowie zur Unterstützung der Realwirtschaft seien.