Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Oberste Gericht hat Mittwoch dem Präsidenten Klaus Johannis in dem Prozess, den die Integritätsagentur ANI gegen ihn angestrengt hatte, endgültig Recht gegeben: Klaus Johannis befand sich in der Periode, als er das Bürgermeisteramt Hermannstadt in der Aktionärsversammlung der Gesellschaften Wasser und Kanäle sowie Märkte vertrat, nicht in der Lage der Unvereinbarkeit seiner Ämter. Das Urteil ist rechtskräftig und kann also nicht mehr weiter angegriffen werden.
ANI hatte im April 2013 einen Bericht ausgearbeitet, wonach sich Bürgermeister Klaus Johannis als Mitglied in den beiden Gesellschafterversammlungen in der Lage der Inkompatibilität befunden hätte. Gegen diesen Bericht hatte Johannis das Berufungsgericht in Karlsburg/Alba Iulia angerufen und im September 2013 den Prozess gegen ANI gewonnen. Die Integritätsagentur nahm das nicht hin und legte Berufung beim Obersten Gericht ein.
Diese Berufung wurde nun abgewiesen.Das Präsidialamt teilte dazu mit, dass der Staatschef von Anfang an davon überzeugt war, dass er sich nicht in einer Lage der Unvereinbarkeit befunden habe, deshalb habe er auch nichts unternommen, um eine Ausnahmeregelung geltend zu machen und dadurch das Urteil zu verschieben. Der Staatspräsident „empfehle allen Politikern, den Aufforderungen der Justiz prompt nachzukommen.“