Bukarest (ADZ) - Das Oberste Gericht hat am Mittwoch sämtliche von der Sonderstaatsanwaltschaft für Justizstrafsachen gegen die Spitzenkandidatin des EU-Parlaments für das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts (EUGSt), Laura Kövesi, verhängten Auflagen aufgehoben. Das Urteil der Höchstinstanz ist rechtskräftig.
Die angesehene frühere DNA-Chefermittlerin hatte letzte Woche Einspruch gegen die ihr auferlegten Auflagen – Polizeiaufsicht, Reise- und weitere Freiheitseinschränkungen, Aussetzung ihrer Tätigkeit bei der Generalstaatsanwaltschaft – eingelegt. Sie habe vor Gericht auf die Unrechtmäßigkeit der Auflagen sowie auf die zahlreichen Rechtswidrigkeiten in dem gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren verwiesen und zweifle nicht daran, dass mit der Zeit ihre volle Unschuld erwiesen werde, sagte Kövesi der Presse anschließend.
Nur wenige Stunden davor hatten der für Rechtsstaatlichkeit zuständige Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, und der Präsident des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, in Brüssel klargestellt, dass Kövesi „die EUGSt-Spitzenkandidatin des EU-Parlaments ist und bleibt“; die rumänischen Behörden seien aufgefordert, ihrer „Bewerbung keine Hindernisse mehr in den Weg“ zu legen. Timmermans lobte Kövesi zudem als „herausragende Juristin“, mit der er über die Jahre öfter zusammengearbeitet habe und die er „für ihren Mut“ bewundere.
Regierungschefin Viorica Dăncilă (PSD) und Justizminister Tudorel Toader reagierten irritiert und warfen den EU-Spitzen daraufhin Eingriffe in ein laufendes Ermittlungsverfahren sowie in die Eigenständigkeit der Justiz vor. Toader forderte die EU-Kommission zudem auf, die „Kompetenzen und Würde“ sowie „das Spezifikum des Landes“ zu respektieren.