Bukarest (ADZ) - Trotz ausgebliebener Genehmigung seitens des Obersten Verteidigungsrates (CSAT) hat die Regierung Dăncilă am Mittwoch ihren Nachtragshaushalt verabschiedet – und damit auch die von ihr angestrebten empfindlichen Kürzungen der Budgets der für die nationale Sicherheit zuständigen Behörden sowie der Präsidentschaft.
Der präzedenzlose Schritt der Exekutive beruht auf einer Empfehlung des Justizministeriums, demzufolge ein 2015 gefälltes Urteil des Verfassungsgerichts besagt, dass die Genehmigung lediglich beantragt, nicht auch abgewartet werden müsse.
Staatschef Klaus Johnnis kritisierte das Vorgehen der Exekutive auf das schärfste und warf ihr vor, sich damit „außerhalb des Rechtsrahmens“ gestellt zu haben. Johannis forderte den Ombudsmann für Bürgerrechte, Victor Ciorbea, auf, Verfassungsklage gegen den einschlägigen Eilerlass der Regierung betreffend den Nachtragshaushalt einzulegen. Bekanntlich ist laut geltendem Recht der Ombudsmann der einzige, der Eilverordnungen der Regierung anfechten kann. Auch die oppositionellen Liberalen beantragten bei Ciorbea schriftlich eine umgehende Verfassungsklage gegen den umstrittenen Nachtragshaushalt.