Bukarest (ADZ) - Ombudsfrau Renate Weber kritisiert die gegenwärtige Lage der Ombuds-Institution. Rumänien sei das einzige Land, in dem allein der Ombudsmann oder die Ombudsfrau wegen eventueller Verfassungswidrigkeiten in Dringlichkeitsverordnungen das Verfassungsgericht anrufen kann, wie sie am Donnerstag auf einer Konferenz im Parlament erklärte. Es sei aber beim Referendum offensichtlich geworden, dass auch andere staatliche Institutionen solche Zuständigkeiten haben sollten. Außerdem sei die rumänische Bezeichnung „Anwalt des Volkes“ viel zu „pompös“ und könnte die öffentliche Meinung irreführen. Der Ombudsmann wird vom Parlament für fünf Jahre gewählt und kann wann immer widerrufen werden, was dem Amt einen politischen Charakter verleiht, so Weber. Sie ist der Meinung, dass ein einziges, unwiderrufliches Mandat dem Amt weit mehr Unabhängigkeit ermöglichen würde und warte auf Änderungen der Verfassung bezüglich der genannten Aspekte.