Bukarest (ADZ) - Ombudsmann Victor Ciorbea wird die Regierungsverordnung zur weitgehenden Änderung des Bildungsgesetzes nicht beim Verfassungsgericht anfechten. Ciorbea verlautete, dass die Beschwerden gegen den umstrittenen Eilerlass „allgemeine Einschätzungen“ der Verfasser, jedoch keine konkreten verfassungsrechtlichen Argumente beinhaltet hätten. Stellungnahmen der Lehrerschaft, NGO und Gewerkschaften hätten ergeben, dass die Änderungen „positiv“ aufgenommen worden seien. Rechtsexperten werfen Ciorbea indes vor, damit selbst Bewertungen abgegeben zu haben, statt sie den Verfassungsrichtern zu überlassen.