Bukarest (ADZ) - Der Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer hat am Dienstag einer Gesetzesvorlage zur Änderung des Strafgesetzbuchs grünes Licht gegeben, die der Korruptionsbekämpfung einen weiteren schweren Schlag versetzt: Der Ausschuss billigte einen noch aus dem Jahr 2014 stammenden und vom Oberhaus bereits verabschiedeten Gesetzentwurf, der Änderungen der Artikel 301 und 308 des Strafgesetzbuches betreffend den Straftatbestand des Interessenkonflikts vorsieht. Auslöser der Änderungen ist ein Urteil des Verfassungsgerichts, das allerdings ganz andere Empfehlungen gemacht hatte. De facto entkriminalisieren die Änderungsvorschläge vor allem die Vetternwirtschaft – Beamte und Amtsträger sollen sowohl Verwandte als auch Bekannte bzw. Personen, mit denen sie seit Jahren zusammenarbeiten, einstellen dürfen. Die Beschäftigung eines Verwandten wäre laut Änderungen lediglich dann strafbar, wenn ein „dem öffentlichen Interesse entstandener Schaden“ nachweisbar ist. Der Interessenkonflikt wurde komplett neudefiniert bzw. als solcher ganz abgeschafft, die Gesetzesvorlage hält bloß noch „Amtsnutzung zur Begünstigung Dritter“ fest.
Den Medien erläuterte Ausschussvorsitzender Eugen Nicolicea (PSD), es werde fortan nicht mehr strafbar sein, „den eigenen, genialen Verwandten statt eines Dummkopfes, zu dem kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, einzustellen“.