Bukarest (ADZ) - Die Parlamentsabgeordneten der PSD scheinen das entschiedene Vorgehen der Korruptionsfahnder gründlich satt zu haben – sie gehen nämlich diese Tage gleich doppelt gegen das geltende Strafrecht vor: So brachten zehn Abgeordnete, von denen vier strafverfolgt und weitere drei entweder angeklagt oder bereits erstinstanzlich verurteilt sind, im Parlament etliche umstrittene Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung ein.
Das Gesetzesprojekt erschwert die Festnahme und Inhaftierung Verdächtiger, da die verfahrenssichernde Maßnahme der U-Haft nicht mehr aufgrund eines „begründeten Verdachts“, sondern anhand „konkreter Beweise“ angeordnet werden dürfte, entmutigt potenzielle Denunzianten, verkürzt die Verjährung etlicher Straftaten, erschwert Verurteilungen und schlägt Haftstrafen für Staatsanwälte vor, sofern sie Anzeigen nicht binnen zwei Jahren nachgehen. Fast zeitgleich brachten zwei PSD-Senatoren einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts ein, der ebenfalls auf die Einschränkung der U-Haft abzielt.
Die Antikorruptionsbehörde zeigte am Dienstag in einer Pressemitteilung auf, dass diese Änderungsvorschläge der Volksvertreter „die Effizienz der DNA erheblich beeinträchtigen, die Identifizierung und Bestrafung von Straftätern erschweren und den Status der Staatsanwälte gravierend schmälern“ würden.