Bukarest (ADZ) - Der Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer hat am Dienstagabend überraschend bekannt gegeben, alle vom Senat verabschiedeten Änderungen des Strafrechts, darunter auch jene über die Einführung einer Schwelle beim Straftatbestand des Amtsmissbrauchs, zurückgezogen zu haben, nachdem er zunächst grünes Licht dafür gegeben hatte. Wie Ausschussvorsitzende Laura Vicol (PSD) mitteilte, ist die Rücknahme der umstrittenen Novelle auf einen plötzlichen Beschluss der Koalitionsspitzen zurückzuführen. Die Abgeordneten würden entsprechend am Mittwoch über die ursprüngliche Novellierungsvorlage des Justizministeriums abstimmen, die weder Schwelle noch sonstige vom Senat verabschiedete Änderungen enthalte, sagte Vicol. Inwiefern das am Dienstag gestiegene Verfahren im Rechtsausschuss, der die Novelle zunächst mehrheitlich abgesegnet und sie sodann wieder zurückgenommen hatte, im Einklang mit der Geschäftsordnung des Unterhauses ist, bleibt unklar.
Bis zum überraschenden Kurswechsel hatten die Mitglieder des Rechtsausschusses zunächst stundenlang über die Schwelle beim Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gestritten, zeitweilig schien man sich sogar in puncto ihrer Verringerung unterbieten zu wollen: So schlugen die liberalen Ausschussmitglieder eine Schwelle von 6000 (zwei gesetzliche Mindestlöhne) statt 9000 Lei vor, während die oppositionelle USR eine „rein symbolische“ Schwelle forderte – man könne sie bei einem Leu festlegen oder sich am Wert einer Invalidenrente orientieren, sagte Ex-Justizminister Stelian Ion. USR-Chef Cătălin Drulă stellte seinerseits klar, dass die Reformpartei grundsätzlich gegen eine Schwelle sei, unter der „Gauner“ ungestraft blieben, die Verfassungshüter jedoch darauf bestehen würden.