Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Mittwoch völlig überraschend einen Gesetzentwurf älteren Datums der PSD über eine bis zu 85-prozentige Besteuerung der umstrittenen Sonderrenten im Eiltempo verabschiedet. Dafür stimmten in seltener Einigkeit 307 Abgeordnete aller politischer Couleur, dagegen ein einziger. Der Senat hatte das Gesetz bereits 2019 abgesegnet.
Nunmehr werde die Regierung über die nötigen Mittel verfügen, um das Kindergeld zu verdoppeln und die 40-prozentige Rentenanhebung zum 1. September durchzuziehen, sagte PSD-Interimschef Marcel Ciolacu anschließend.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Sonderrenten zwischen 2001 und 7000 Lei mit 10 Prozent und jene über 7001 Lei mit 85 Prozent besteuert werden. Ausnahmen sind keine vorgesehen – besteuert werden folglich die Dienst- und Sonderrenten der Parlamentarier, Diplomaten, ehemaliger Staatschefs, Bürgermeister, Staatsanwälte, Richter und Verfassungsrichter, Polizeibeamten, Armeemitglieder u. a.
Ob das neue Gesetz tatsächlich in Kraft treten wird, bleibt indes abzuwarten – Verfassungsbeschwerden dagegen sind garantiert, wobei die Verfassungsrichter bisher bekanntlich alle Versuche einer Schmälerung oder gar Abschaffung der Sonderrenten für nicht verfassungskonform befunden hatten. Ex-VG-Präsident Augustin Zegrean wertete am Mittwoch prompt auch das neue Gesetz für verfassungswidrig – in Rumänien gelte der Einheitssteuersatz von 16 Prozent, man könne nicht umhin sich zu fragen, wieso dann Sonderrenten um 85 Prozent besteuert würden, dies sei diskriminierend, so Zegrean.
Gegenwärtig werden hierzu-lande rund 180.000 Dienst- und Sonderrenten ausgezahlt, davon der Löwenanteil (über 80%) an verrentete Polizisten und Armeemitglieder. Die höchste Sonderrente beläuft sich auf knapp 74.000 Lei bzw. 15.000 Euro.