Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die PDL hat sich Donnerstag mit drei Eingaben ans Verfassungsgericht gewendet: Zwei davon beziehen sich auf die Eilverordnung 41 und das abgeänderte Referendumsgesetz. Dabei wird auf den Zeitablauf der Volksbefragung vom 29. Juli Bezug genommen, und zwar dass die Wahllokale zwischen 7 Uhr und 23 Uhr geöffnet sind. Diese Verlängerung um vier Stunden hält die PDL nicht für verfassungsgemäß. Das Verfassungsgericht will am 24. Juli darüber urteilen. Seitens der USL wird gesagt, dass die Uhrzeit des Referendums kein Verfassungsproblem sei. Die dritte Eingabe der PDL bezieht sich auf das im Parlament abgeänderte Gesetz über die Befugnisse des Verfassungsgerichts, darüber soll am 19. September befunden werden.