Ping Pong mit Verfahren zur Revolution

Bukarest (ADZ) – Die justizielle Aufarbeitung der Wende vom Dezember 1989 muss noch eine Weile warten: Der Oberste Gerichtshof (ICCJ) hat das Verfahren, in dem unter anderem schwere Vorwürfe auch gegen Alt-Staatspräsident Ion Iliescu erhoben werden, an die Generalstaatsanwaltschaft zurückgeschickt. Nach langen Verzögerungen wollte sich der ICCJ noch vor einigen Monaten mit dem Hauptverfahren befassen, stellte jedoch fest, dass die Anklageschrift Fehler aufwies. Die Richter räumten dem zuständigen Staatsanwalt eine Frist bis September ein, um die Anklage zu berichtigen. Dieser verpasste den Termin, also wird die gesamte Akte wieder an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. 

Laut Anklage habe Ion Iliescu als Staats- und Regierungschef und Leiter des Obersten Militärrates ab 16 Uhr am 22. Dezember 1989 und bis zum 30. Dezember 1989 die Öffentlichkeit systematisch in die Irre geführt. Die so entstandene Psychose habe dazu geführt, dass im genannten Zeitraum 857 Menschen ums Leben kamen und 2382 verletzt wurden.