Bukarest (ADZ) – Das Landgericht Bukarest hat am Dienstag den Antrag der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT auf Wiederaufnahme der Ermittlungen in der Causa der Polizeigewalt von 10. August 2018 gegen Antiregierungsprotestler abgelehnt. Das Urteil der Gerichtsinstanz ist rechtskräftig, die Ermittlungen gegen die damaligen Polizei- und Gendarmeriechefs bleiben damit eingestellt.
Das Ermittlungsverfahren war im Juli vom DIICOT-Sachdezernenten überraschend eingestellt worden; infolge der Empörungswelle hatte die damalige DIICOT-Chefin Georgiana Hosu schließlich ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt, das nun vom hauptstädtischen Landgericht abgelehnt wurde.
Als Reaktion auf das Urteil forderte USR-PLUS-Co-Vorsitzender Dacian Cioloş die umgehende Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses: Das Parlament stehe nunmehr in der Pflicht zu eruieren, wieso es am 10. August 2018 zur brutalen Niederschlagung einer friedlichen Großdemo gekommen sei und ob „politische Beschlüsse“ dazu beigetragen hätten, schrieb Cioloş bei Facebook.
Mehrere NGOs kündigten Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an.