Bukarest (Mediafax/ADZ) – Für gestern Mittag hatte Premier Victor Ponta eine Schaltkonferenz mit den Präfekten angesetzt, um der Forderung des Verfassungsgerichts zur erneuten Prüfung der ständigen Wählerlisten nachzukommen. Der Premier erklärte, dass die Regierung die Entscheidung des Verfassungsgerichts vollauf achte, so wie sie auch die Teilnahme der Bürger an der Volksbefragung achte. Die Regierung werde sich in der nächsten Periode auch jedes politischen Kommentars enthalten, um das anstehende Urteil des Verfassungsgerichts nicht zu stören.
Auf der Schaltkonferenz skizzierte der Premier vier Richtungen, in denen die Überprüfung der Wählerlisten vorgenommen werden soll: 1. Klärung der Situation der Auslandsrumänen; 2. Aktualisierung der Statistik der Verstorbenen,– insbesondere der in einer anderen Ortschaft oder im Ausland Verstorbenen; Überprüfung der Kategorien, die das Wahlrecht verloren haben; genaue Erfassung der Bürger, die auf die rumänische Staatsbürgerschaft verzichtet haben.
Für Dienstag ist eine Regierungssitzung angesagt, auf der auch legislative Maßnahmen zur Unterstützung dieser „kleinen Volkszählung“ festgelegt werden sollen. Auf lokaler und Kreisebene werden Kommissionen gebildet, die sich damit beschäftigen, Ponta betonte, dass die Ergebnisse so korrekt als möglich sein müssen, selbst wenn das dazu führt, dass es in einem Gebiet weniger Kommunalvertreter und Parlamentarier oder geringere Haushaltszuwendungen geben wird.