Bukarest (ADZ) - Die Zivilgesellschaft lässt in puncto umstrittenem Goldförderprojekt Roşia Montană nicht locker: Den fünften Tag in Folge gingen in Bukarest, Kronstadt/Braşov und Hermannstadt/Sibiu am Donnerstagabend Tausende Menschen auf die Straße, um gegen den geplanten Goldabbau im Zyanid-Verfahren in den Westkarpaten zu protestieren.
Premier Victor Ponta erklärte indes, laut geltenden Regelungen zur Genehmigung des Projekts „genötigt“ gewesen zu sein: „Hätten wir es nicht losgetreten, so wären auf uns Forderungen über Milliarden-Entschädigungen seitens der Roşia Montană Gold Corporation (RMGC) zugekommen.“ Nun, da es eine einschlägige Gesetzesvorlage gebe, die dem Parlament bereits vorliege, könne die RMGC gegen die Regierung auch nicht „wegen Untätigkeit“ klagen, so der Premier. Wenn die Legislative das Goldprojekt abschmettere, sei die Regierung immerhin von jeglicher Verantwortung befreit – er habe vermeiden wollen, dass „Ihr Geld bzw. Steuerzahlergelder für Entschädigungen wegen der seit 1998 bis heute eingegangenen Verträge fließen“. Auch seien vor dem Regierungssegen die Genehmigungen sämtlicher zuständiger Ministerien eingenommen worden, einschließlich des Justizressorts, sagte Ponta.
Fast zeitgleich veröffentlichte die Presse jedoch das vom Staatssekretär im Justizministerium, Florin Aurel Moţiu, gezeichnete und auf den 13. August datierte Schreiben, in dem dem Minister für Großprojekte, Dan Şova, die Vorbehalte des Justizressorts gegenüber besagter Gesetzesvorlage erläutert werden. Unter anderem könne man das Dokument nicht genehmigen, da es dem privatwirtschaftlichen Unternehmen RMGC das Recht auf Enteignungen einräume – dies sei verfassungswidrig, da dieses Recht ausschließlich dem Staat zustehe, hieß es im Schreiben des Justizministeriums. Das 18-seitige Dokument beanstandet insgesamt 10 Kernpunkte der Gesetzesvorlage.
Senats- und Liberalenchef Crin Antonescu äußerte seinerseits, dass eine Gesetzesvorlage zum Goldprojekt ohne Genehmigung des Justizressorts seiner Meinung nach vom Parlament erst gar nicht debattiert werden könne.