Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat die Einwände der USR gegen das Gesetz, das die Wahlen für den Präsidenten auf September vorverlegt, abgelehnt. Durch die Neugestaltung des Zeitrahmens für die Ansetzung der Wahlen werde kein wesentliches Element des Wahlrechts infrage gestellt, stellten die Richter fest. Zwischen dem Wahltermin per se und seiner Verkündung sei angemessen Zeit vorhanden, um allen interessierten Akteuren eine Vorbereitung auf den Wahlkampf zu ermöglichen. Die Änderung des Wahltermins sei keine Reform des Wahlrechts, die auf seine Kernbestandteile abzielt und dürfe so auch später als ein Jahr vor den Wahlen durchgeführt werden, so sinngemäß das Verfassungsgericht.
Das am Dienstag von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz muss noch von Präsident Klaus Johannis ausgefertigt werden, um in Kraft zu treten. Der erste Wahlgang soll am 15. September stattfinden, eine eventuelle Stichwahl zwei Wochen später am 29. September.