Bukarest (ADZ) – Nach dem Senat als erste angerufene Kammer hat nun auch das Unterhaus mit 183 Für- zu 84 Gegenstimmen einer vom UDMR angeregten Änderung des Rechtsrahmens für das Superwahljahr 2024 zugestimmt. Demnach darf die Wahl des rumänischen Präsidenten knapp drei Monate vor Ablauf des Mandats des derzeitigen Amtsinhabers angesetzt werden. Die genauen Termine legt die Regierung nicht später als 75 Tage vor den Wahlen fest. Die Koalition habe nach Angaben von Premierminister Marcel Ciolacu bereits vereinbart, dass der erste Wahlgang am 15. September zusammen mit den Parlamentswahlen stattfinden soll. Über den Gewinner soll dann eine Stichwahl zwei Wochen später am 29. September entscheiden.
Die bürgerliche Opposition um die USR kritisierte die Verabschiedung als zu eilig. Die USR und ihre Partner von der Macht der Rechten (FD) klagen nun auf Verfassungswidrigkeit des verabschiedeten Gesetzes. Nicht weniger als neun Paragraphen des Grundgesetzes sowie Entscheidungen des Verfassungsgerichts und Empfehlungen der Venedig-Kommission seien verletzt worden. Kern der Klage ist, dass die Macht nicht nach eigenem Gutdünken die Regeln während des Spiels ändern könne.