Prozess zur Revolution beginnt wieder vor dem OG

Altpräsident Ion Iliescu weiter angeklagt

Neu aufgerollt wird das Verfahren zu den Straftaten im Zuge der Revolution vom Dezember 1989, erklärt Generalstaatsanwältin Ga-briela Scutea (rechts) auf einer Pressekonferenz am Mittwoch. Der Oberste Gerichtshof hatte es 2021 wegen Verfahrensfehlern an die Ermittler zurückgesandt. Die Fehler sollen nun berichtigt worden sein. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Altpräsident Ion Iliescu, Ex-Vizepremierminister Gelu Voican Voiculescu sowie der frühere Luftwaffenchef General a.D. Iosif Rus. | Foto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Die Militärstaatsanwaltschaft hat erneut Anklage vor dem Obersten Gerichtshof erhoben, nachdem die Anklageschrift überarbeitet wurde. Das teilte Generalstaatsanwältin Gabriela Scutea mit. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen nach wie vor Altpräsident Ion Iliescu, Ex-Vizepremierminister Gelu Voican Voiculescu sowie der frühere Luftwaffenchef General a. D. Iosif Rus. Ihnen werden im Kontext der Wende im Dezember 1989 Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.   

So soll Iliescu als Staats- und Regierungschef sowie Leiter des Rates der Front zur Nationalen Rettung und des Obersten Militärrates die Öffentlichkeit systematisch in die Irre geführt haben, um die ab dem 22. Dezember 1989 erworbene politische Macht zu stärken. Das habe eine allgemeine Terrorismuspsychose verursacht, in der es zu zahlreichen Vorfällen von Eigenbeschuss kam. Vor diesem Hintergrund sei es bis zum 30. Dezember 1989 so zu 857 Todesfällen, 2382 Verletzungen, 585 schweren Freiheitsberaubungen unter Missachtung völkerrechtlicher Bestimmungen und 409 Fällen von schwerer Leidzufügung gekommen, heißt es im Kern in der Anklageschrift. Voican Voiculescu sei glei-chermaßen vorgegangen, Rus habe durch seine Befehle als Luftwaffenchef die Operation umgesetzt. 

Die Ermittlungen zu den Straftaten im Zuge des Umsturzes im Dezember 1989 hatten sich über lange Jahre erstreckt, mehrere Urteile wurden kassiert, das Verfahren wiederholt eingestellt und wiederaufgenommen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte strafte Rumänien aufgrund der Verzögerungen mehrfach ab. 2019 eröffnete die Staatsanwaltschaft zuletzt wieder Anklage, der Oberste Gerichtshof verwies die Sache 2021 wegen Verfahrensfehlern an die Ermittler zurück – diese Fehler sollen nun berichtigt worden sein, versicherte Generalstaatsanwältin Scutea.