Bukarest (ADZ) - Nach dem vom Verfassungsgericht (VG) für ungültig erklärten Volksentscheid über die Absetzung des Staatspräsidenten dürfte es noch einige Tage dauern, bis Traian Băsescu seine Amtsbefugnisse wieder aufnehmen kann.
Die post-Referendumsschritte sind genau geregelt. So verlas das VG am Mittwoch die Begründung seines Befunds: Beim Referendum vom 29. Juli sei die erforderliche Wahlbeteiligung von 50 Prozent verfehlt worden, da lediglich 46,24 Prozent der Wahlberechtigten abstimmten – man habe entsprechend Art. 5, §2 des Gesetzes 3/2000 bezüglich des Quorums bei Volksentscheiden angewandt.
Das Höchstgericht hob hervor, dass sein Befund „rechtskräftig und allgemein bindend“ ist und den beiden Parlamentskammern bereits übermittelt wurde. Als Nächstes muss die Entscheidung nun vor dem Parlamentsplenum verlesen werden. Wegen der Parlamentsferien könne eine außerordentliche Parlamentssitzung voraussichtlich jedoch erst am Freitag stattfinden, teilte der Vorsitzende der Abgeordnetenkammer, Valeriu Zgonea, mit. Dafür müsse er zunächst die Leitungsausschüsse der beiden Kammern einberufen, die sodann den Termin festlegen.
Nachdem das Parlament über die VG-Entscheidung formell in Kenntnis gesetzt worden ist, wird diese schließlich an das Amtsblatt zur Veröffentlichung weitergeleitet. Erst dann kann Staatschef Băsescu sein Amt wiederaufnehmen.