Bukarest (ADZ) - Der Rechtsausschuss des Senats hat sich am Dienstag dem DNA-Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Ex-Vizepremier Gabriel Oprea gewidmet. Überraschenderweise stellte der UNPR-Senator vor dem Ausschuss allerdings die Kompetenz der gegen ihn ermittelnden DNA-Staatsanwälte in Frage und focht den DNA-Antrag an. Der Ausschuss sei aufgefordert, den Antrag an die DNA zurückzusenden, so Oprea, demzufolge die Vorermittlungen „illegal“ gewesen sind und Verfahren gegen ihn „nicht in den Kompetenzbereich der DNA“ fallen.
Erst vor wenigen Tagen hatte Oprea seine Kollegen um Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität ersucht – er benötige keine, da er seine Unschuld vor Gericht beweisen wolle. Dem angeschlagenen UNPR-Chef wirft die DNA bekannt-lich Amtsmissbrauch (mehr als 1700 illegale Polizeieskorten) sowie „Vorteilsgewährung“ bzw. den „Abschluss einer Einvernehmung mit dem Generalstaatsanwalt “ vor, durch die letzterer gleichfalls eine Polizeieskorte erhielt.