Bukarest (ADZ) – Das Gesetz, das für Richter und Staatsanwälte eine schrittweise Anhebung ihres Renteneintrittsalters und eine Deckelung ihrer Altersbezüge vorsieht, hat die letzte Hörde passiert. Staatschef Nicușor Dan fertigte die Novelle aus, nachdem das Verfassungsgericht sein jüngstes Urteil dazu veröffentlicht hatte. Weder die Verfassung noch internationale Rechtsakte legen eine bestimmte Höhe von Renten fest und deren Umfang bestimme allein der nationale Gesetzgeber, der Mindest- und Höchstgrenzen vorsehen dürfe, so die Instanz. Der Präsident führte aus, dass die Neuberechnung der Pensionen ein Akt der Gerechtigkeit sei, den die Gesellschaft erwartet habe. Vertrauen in den Staat entstehe, wenn angekündigte Reformen umgesetzt würden. Zugleich versicherte er der Richterschaft, ihre Arbeit genieße Respekt: Ihre Rolle im Staatsgefüge sei anerkannt. Er kündigte an, gesetzliche und administrative Schritte zu unterstützen, die der Berufsstand zur Verbesserung seiner Arbeitsbedingungen fordere.





