Reform der Sonderrenten prallt an Verfassungsgericht ab

PNRR-Mittel gefährdet / USR: „Grundsatz des Privilegs“ verankert

Bukarest (ADZ) – Das vom Parlament verabschiedete Paket zur Umgestaltung des Systems der Sonderrenten steht nach Ansicht des Verfassungsgerichts zumin-dest in Teilen mit dem Grundgesetz nicht im Einklang – der Gesetzgeber muss sich deshalb wieder mit dem Thema befassen. Die Verfassungsrichter gaben somit der Klage ihrer Kollegen vom Obersten Gerichtshof einstimmig statt. Verfassungsgerichtspräsident Marian Enache, der auch Berichterstatter in der Causa war – also das Referat für die Kollegen vorbereitete – erläuterte bei einem seiner eher seltenen Presseauftritte, dass die Neuberechnung der gegenwärtigen Renten für Richter und Staatsanwälte im Ruhestand die Rechtssicherheit tangiere. Die Herabsetzung der Berechnungsgrundlage für Dienstrenten beeinträchtige zudem die Unabhängigkeit der Justiz.  

Premierminister Marcel Ciolacu kündigte an, dass das Parlament schon nächste Woche in einer außerordentlichen Tagung zusammenkomme, um das Reformpaket verfassungskonform zu verabschieden. Das Justizministerium sollte die gerügten Fortschritte neu ausformulieren – es sei absolut notwendig, dass das Gesetz schnellstmöglich in Kraft tritt, so dass Rumänien Zugriff auf die Mittel im Wiederaufbau- und Resilienzplan PNRR bekommt. Gabriel Andronache, PNL- Fraktionschef im Abgeordnetenhaus sagte zuvor, dass man nur die ausführliche Begründung des Urteils abwarte und sein PSD-Pendant Alfred Simonis äußerte sich zuversichtlich, dass das Gesetz bis zum 1. September in trockenen Tüchern sein werde.   

USR-Chef Cătălin Drulă sieht ein abgekartetes Spiel – das Gesetz sei extra so geschrieben worden, dass es abgelehnt wird. Es sei ein „Putsch der Sonderrentner“, durch den ein neues „Verfassungsprinzip des Privilegs“ verankert werde.