Bukarest (ADZ) - Die rumänische Regierung hat am Montag-abend einen Eilerlass verabschiedet, welcher mehrere Vorgaben der Notverordnung 114 von Ende 2018 aufhebt. Die Exekutive hatte zu einem diesbezüglichen Gesetzesprojekt schon vor Weihnachten die Vertrauensfrage im Parlament gestellt, die PSD hatte daraufhin allerdings das Verfassungsgericht eingeschaltet, womit das Gesetz bis zu einer Entscheidung der Instanz nicht in Kraft treten kann.
Der am Montag von der PNL-Regierung angenommene Eilerlass sieht unter anderem vor, dass die Besteuerung von Bankaktiva zurückgenommen wird, der Umsatz von Unternehmen im Energiebereich nicht mehr mit zwei Prozent besteuert wird, sondern wie vor dem Eilerlass 114 mit 0,1 bis 0,2 Prozent, und Verwalter von Rentenfonds der zweiten Rentensäule keine zusätzlichen Kapitalerhöhungen mehr vornehmen müssen.
Weiter wurde durch die Verordnung beschlossen, dass die Entlohnung von Amtsträgern auf dem Niveau von Dezember 2019 beibehalten wird und nicht gemeinsam mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt. Auch wurden Verkehrsbußen, deren Wert eigentlich an den Bruttomindestlohn gebunden ist, auf dem Niveau der Vorjahre belassen.