Bukarest (ADZ) – Die liberale Minderheitsregierung hat am Freitagmittag das Verfassungsgericht mit einer Organstreitklage wegen des von der oppositionellen PSD während einer außerordentlichen Parlamentssitzung gestellten Misstrauensantrags angerufen.
Regierungschef Ludovic Orban hatte bereits tags davor hervorgehoben, dass sein Kabinett einen Organstreit zwischen Legislative und Exekutive gegeben sieht, weswegen man das Verfassungsgericht mit dem während der Parlamentsferien erfolgten Vorstoß der PSD beschäftigen werde. Letztere sei aufgefordert, „das Abstimmungsverfahren bis zu einem Befund des Verfassungsgerichts auszusetzen“, sagte Orban am Donnerstag in einem TV-Gespräch.
Die PSD, die ihren Misstrauensantrag am gleichen Tag formell im Parlament eingebracht hatte, konterte prompt: Die Organstreitklage der PNL sei bloß ein „billiger Trick“, um ein paar zusätzliche Tage „an der Macht bleiben“ zu können, hieß es in einem Facebook-Eintrag. Allerdings sehen selbst einige ihrer Verbündeten mögliche Probleme: Der Misstrauensantrag weise diesmal „deutliche verfassungsrechtliche Probleme“ auf und hätte während einer regulären Parlamentssitzung – ergo entweder „noch im Mai“ oder aber ab September – eingebracht werden müssen, sagte Pro Romania-Senator Adrian Țuțuianu. Die Pro Romania-Fraktionen würden ihn nichtsdestotrotz, wie bereits angekündigt, mittragen, sobald es zur Abstimmung käme, fügte Țuțuianu hinzu.
Wann letztere stattfinden soll, ist weiterhin unklar. Sollte die PSD das Votum nicht bis zu einem Urteil des Verfassungsgerichts vertagen wollen, so könnte dieses möglicherweise schon kommende Woche steigen, da die PSD-dominierte Parlamentsleitung für diesen Zeitraum eine weitere Sondersitzung der Legislative ansetzen ließ.