Bukarest (ADZ) - Regierungschef Ludovic Orban (PNL) hat am Dienstag im Rahmen einer Kabinettssitzung sowie anschließender Krisensitzungen mit Ministern aufgrund des neuen Quarantäne- und Isolationsgesetzes eine Reihe von Auflagen und Maßnahmen zur Eindämmung der grassierenden Corona-Epidemie beschlossen.
Nach Angaben des Premiers wurden die lokalen Gesundheitsämter angewiesen, als Erstes die mehr als 4000 Infizierten ausfindig zu machen, die nach dem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts trotz bestätigter SARS-CoV-2-Infektion ihre Entlassung aus dem Krankenhaus beantragt oder die Einlieferung in eine Klinik verweigert hatten. In deren Fall werde, je nach ihrem Gesundheitszustand, das lokale Gesundheitsamt entweder die Einlieferung in eine Klinik oder ihre obligatorische häusliche Absonderung anordnen, sagte Orban.
Die Regierung erweiterte zudem ihre Verordnung über die Verlängerung der Alarmstufe um Quarantäneauflagen. So müssen fortan alle hierzulande Einreisenden, die aus Ländern mit mehr bestätigten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Rumänien kommen, in Quarantäne – behördliche oder häusliche –, ebenso alle Kontakte infizierter Personen. Verweigerer können vom lokalen Gesundheitsamt verpflichtet werden, dessen Verordnung allerdings danach vor Gericht angefochten werden kann.
Gesundheitsminister Nelu Tătaru (PNL) sagte, dass den Behörden „zwei äußerst schwierige Wochen“ bevorstehen – zum einen angesichts des „progressiven Anstiegs der Neuinfektionen“, zum anderen, da die Umsetzung der Quarantäne- und Isolationsauflagen, vor allem die davon erhoffte Besserung der Lage, einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Viel hänge auch von der Kooperationswilligkeit der Infizierten und der Bürger im Allgemeinen ab, fügte der Minister hinzu.