Regierung setzt Artikel zur Knastliteratur aus

Keine Haftverkürzung für Autoren bis September

Bukarest (ADZ) – Die Regierung Cioloş hat am Mittwoch auf ihrer wöchentlichen Sitzung eine zeitweilige Aussetzung des Gesetzesartikels betreffend die Haftverkürzung für Knastautoren beschlossen bzw. die ihnen bisher eingeräumten „Vorteile“ bis zum 1. September ausgesetzt.

Nach Angaben von Regierungssprecher Dan Suciu habe die Exekutive damit der Empfehlung des Hohen Magistraturrats (CSM) Rechnung tragen wollen, der sich gegen den Vorschlag von Justizministerin Raluca Prună, die umstrittene Regelung per Eilerlass außer Kraft zu setzen, ausgesprochen und eine Änderung bzw. Verschärfung der geltenden Regelungen empfohlen hatte, um Diskriminierungen zwischen geistiger und körperlicher Arbeit zu vermeiden. Wie es nun für die Knastautoren nach dem 1. September weitergehen soll, ist derzeit noch unklar.

Regierungssprecher Suciu zufolge will die Regierung bis dahin mit einem „Mechanismus“ aufwarten, der einerseits intellektuellen Insassen weiter die Möglichkeit geistiger Arbeit zwecks Haftverkürzung einräumt, andererseits jedoch Missbräuchen vorbeugt. Justizministerin Prună erläuterte am Donnerstag, dass ihr Ressort gemeinsam mit dem Bildungsministerium um Lösungsfindungen bemüht ist – letzteres etwa werde einen Standpunkt der Universitäten einnehmen, um zu eruieren, ob deren Lehrstühle gewillt wären, Werke von Knastautoren unter die Lupe zu nehmen, wie es der CSM vorgeschlagen hatte.