Bukarest (Mediafax/ADZ) - Eine Eilverordnung, die die Regierung Mittwoch erlassen hat, bezieht sich auf das Wahlregister und die ständigen Wählerlisten, die vor den Europawahlen durchgesehen und aktualisiert werden müssen. Die Bürgermeister verantworten dafür, dass die Toten aus diesem Register entfernt werden, ebenso die Personen, denen zeitweilig das Wahlrecht entzogen wurde, oder solche, die die rumänische Staatsbürgerschaft verloren haben. Die Bürgermeister bestimmen die Mitarbeiter, die diese Durchsicht der ständigen Wählerlisten vornehmen, auch in Zusammenarbeit mit den lokalen Ämtern der Ständigen Wahlbehörde. Ebenso müssen bis zum 1. März die Wahlkreise und deren Sitze festgelegt werden. Eine weitere Eilverordnung der Regierung betrifft die rumänischen Staatsbürger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, und die Art und Weise, wie diese in das Wahlregister eingetragen werden, es handelt sich um Klärungen in den bisherigen Verfügungen.
Justizminister Robert Cazanciuc hat darauf verwiesen, dass die Regierung sechs Eilverordnungen zur Justiz erlassen hat, die sich vor allem auf Korrekturen im Verfahrensrecht beziehen. Die Beschlüsse betreffen auch die Maßnahmen, die zur Durchführung des neuen Strafgesetzes und des Verfahrensrechts nötig sind. So werden u. a. 90 Stellen für das Hilfspersonal bei den Gerichten geschaffen und zehn Posten für Gerichtsschreiber.