Bukarest (ADZ) - Das liberale Minderheitskabinett unter Regierungschef Ludovic Orban hat am Mittwoch vor dem Hintergrund der zunehmenden Infektionsfälle mit dem neuartigen Coronavirus eine zum 1. August greifende Verschärfung der geltenden Auflagen und Schutzvorkehrungen beschlossen. Der einschlägige Regierungsbeschluss bietet den Kommunalbehörden den Rechtsrahmen, um über die vor Ort nötigen Maßnahmen sowie deren Schärfe selbst zu entscheiden, sagte Orban zu Beginn der Regierungssitzung.
So soll ab dem 1. August auf Anordnung der jeweiligen Kommunalbehörden für alle Personen im Alter von mehr als fünf Jahren eine ausgeweitete Nasen-Mundschutz-Pflicht gelten – nicht nur in allen öffentlichen geschlossenen Räumen, sondern auch im Freien, allerdings nur an stark bevölkerten Orten wie Märkte, Promenaden, Haltestellen, Bahnsteige u. a., erläuterte der Premier. Des Weiteren können die Öffnungszeiten der Spielhöllen, Bier- oder Sommergärten der Restaurants, Clubs und Bars von den Kommunalbehörden zurückgefahren werden. Weitere Auflagen visieren deren Kundenzahl sowie den geltenden Mindestabstand zwischen Personen.
Die lokalen Verwaltungen reagierten prompt: Nach den Landeskreisen Argeș und Dâmbovița kündigten am Mittwoch auch die Kommunalbehörden von Kronstadt/Brașov, Vâlcea und Galați an, die Mundschutz-Pflicht im Freien, hauptsächlich an überlaufenen Orten, einführen zu wollen.
In Bukarest teilte Vizebürgermeister Aurelian Bădulescu (PSD) mit, dass die Stadtverwaltung die Einführung der Schutzmasken-Pflicht in Freien für die Altstadt in Betracht zieht. Deren Gässchen seien eng und überfüllt, von daher bestehe ein hohes Infektionsrisiko. Die Auflage würde „für 30 Tage und ausschließlich für die Altstadt-Fußgängerzone“ gelten, so Bădulescu.