Bukarest (ADZ) – Selbst 30 Jahre seit der blutigen Wende von 1989 wird das sogenannte „Revolutionsverfahren“ von den rumänischen Justizbehörden nach wie vor verschleppt: So erstattete ein Richter der Eröffnungskammer des Obersten Gerichts- und Kassationshofes letzte Tage die gesamte Strafverfolgungsakte nach rund zweijähriger Prüfung an die Militärstaatsanwaltschaft zurück. In besagtem Verfahren hätten sich bekanntlich u. a. der erste Nachwendepräsident des Landes, Ion Iliescu, sowie der damalige Vizepremierminister Gelu Voican Voiculescu wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu verantworten gehabt.