Bukarest (Mediafax/ADZ) - Vorgestellt wurde ein neuer Gesetzentwurf der Regierung zur Rückgabe des in kommunistischer Zeit verstaatlichten Eigentums. Dieser sieht vor, dass die Rückerstattung in natura ausgeschlossen und die vom Staat bezahlte Entschädigung nur noch 15 Prozent des Werts der betreffenden Besitztümer betragen wird. Die Zahlungen sollen auf 10 bis 12 Jahre gestaffelt werden. Eine Entschädigung durch andere Immobilien, die im bisherigen Gesetz vorgesehen war, soll nicht mehr erfolgen.
„Der Staat kann nicht mehr an Rückerstattung leisten“, erklärte dazu bei der Regierung die Vorsitzende der Nationalen Behörde für Rückerstattungen (ANMR), Dorina Danielescu.
Die Sache hat jedoch internationale Auswirkungen und ist dringend: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte den rumänischen Staat aufgefordert, innerhalb von 18 Monaten ein neues Gesetz für die Entschädigung der im Kommunismus enteigneten Immobilien anzunehmen. Dieser Termin geht im Juli 2012 zu Ende.
Bei ANMR haben sich 38.000 Rückerstattungsanträge angehäuft, die auf ihre Erledigung warten. Dort hat Premier Mihai Răzvan Ungureanu allerdings die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da bei 80 Prozent dieser Akten die Erbschaftszeugnisse fehlen.
Die Vertreter der Vereinigungen der enteigneten Hausbesitzer sind über die neue Gesetzesvorlage empört: Es handle sich um alte Leute, die könnten nicht noch 10 bis 12 Jahre auf eine Entschädigung warten.