Bukarest (Mediafax/ADZ) - Heute steht das abgeänderte Rückgabegesetz in einer ersten Lesung auf der Tagesordnung der Regierungssitzung. Dazu hatte Premier Victor Ponta zu Wochenbeginn erklärt, dass es sich um den Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) handelt, der als Termin Ende April gestellt hat, damit ein neues System der Entschädigungen ausgearbeitet wird. Um diesen Termin einzuhalten, wird die Regierung zu diesem Eigentumsgesetz im Parlament die Vertrauensfrage stellen.
Die Regierung wolle den laufenden Verurteilungen durch den EGMR Einhalt gebieten, denn die ehemaligen Eigentümer würden die Prozesse gegen den rumänischen Staat gewinnen. Diese Frage der Rückerstattung stelle sich seit 20 Jahren, seit 2005 stünden Tausende Klagen beim EGMR an.
Der neue Gesetzentwurf sieht hauptsächlich eine Rückgabe „in natura“ vor, das bedeutet also eine 100-prozentige Entschädigung. Der Wert der enteigneten Besitztümer wird auf 16 Milliarden Euro geschätzt, was für den Staatshaushalt eine untragbare Last darstelle. Deshalb wird nach Lösungen gesucht. Eine ist ein Punktesystem und ein neuer Fonds „Proprietatea“.