Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Dienstag den rumänischen Staat dazu verurteilt, weitere Entschädigungen an ehemalige Revolutionäre zu zahlen. Es handelt sich um 34 Kläger, deren Recht auf einen gerechten Prozess in Rumänien nicht eingehalten wurde. Die Kläger sind zwischen 40 und 90 Jahre alt und stammen hauptsächlich aus Bukarest, aber auch aus Piteşti und anderen Ortschaften der Kreise Argeş und Teleorman. Sie hatten sich im Dezember 1989 an Kundgebungen beteiligt und hatten unter deren Niederschlagung zu leiden. Jeder Kläger erhält 1350 Euro als moralische Wiedergutmachung, das sind insgesamt 45.900 Euro, die Rumänien zahlen muss. Ähnlich hat EGMR auch bisher geurteilt.