Bukarest (ADZ) - Die 28 EU-Staats- und Regierungschefs haben sich am Donnerstagmorgen auf ihrem Sondergipfel in Brüssel auf milliardenschwere Hilfsprogramme zur Versorgung der Flüchtlinge und auf eine verstärkte Sicherung der EU-Außengrenzen geeinigt.
So will die EU zur Versorgung syrischer Flüchtlinge in Nachbarstaaten des Bürgerkriegslandes eine Milliarde Euro zusätzlich bereitstellen – das Geld soll u. a. an das UN-Welternährungsprogramm und das Flüchtlingshilfswerk UNHCR fließen. Auch sollen die Mittel zur Flüchtlingshilfe auf insgesamt 9,2 Milliarden Euro verdoppelt werden.
Darüber hinaus verständigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf die Einrichtung sogenannter Flüchtlings-Hotspots bzw. Registrierungszentren in Italien, Griechenland und, nach Angaben der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, eventuell auch in Bulgarien. Die Hotspots sollen bis November eingerichtet sein, um die Registrierung von Flüchtlingen, einschließlich Erfassung von Fingerabdrücken, vorzunehmen und anschließend über Verteilung oder, gegebenenfalls, Rückführung zu entscheiden.
Beschlossen wurde auch zusätzliches Geld für die Grenzschutzagentur Frontex, da, wie EU-Ratspräsident Donald Tusk hervorhob, „die größte Flüchtlingswelle noch kommen“ wird und die EU-Außengrenzen besser geschützt werden müssen.
Staatschef Klaus Johannis sagte am Rande des Gipfeltreffens, dass Rumänien in den nächsten drei Jahren 300.000 Euro für das UN-Welternährungsprogramm bereitstellen wolle und er zudem bezüglich der „Hotspots“ ein „integriertes Konzept“ angeregt habe – sie seien schließlich „europäische Zentren“ und nicht nur Angelegenheit der jeweiligen Länder. Darüber hinaus verwies Johannis auf die kurz vor Gipfelbeginn angekündigten Strafverfahren der EU-Kommission gegen Rumänien und weitere 18 EU-Staaten.
Johannis erläuterte, dass Brüssel gegen Rumänien zwei Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Richtlinien im Asylbereich eingeleitet hat, die rumänische Exekutive ihm jedoch versichert habe, dass die zügige Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht „überhaupt kein Problem“ sei.