Sozialhilfe kann noch leichter gestrichen werden

Abstimmung fast einstimmig, Arbeitspläne vorgesehen

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Bukarest (ADZ) - Sozialhilfeempfängern wird in Zukunft weitere Hilfe versagt, falls sie einen Arbeitsplatz oder die Teilnahme an Programmen der Arbeitsämter ablehnen – bisher sind drei Verweigerungen möglich. Anschließend darf die betroffene Person oder deren Familie erst nach 12 Monaten einen erneuten Antrag auf Sozialhilfe stellen. Die Mindestabsicherung für eine vierköpfige Familie beträgt 442 Lei monatlich.

Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch als entscheidende Kammer diesbezügliche Gesetzesänderungen mit 274 Stimmen dafür, vier dagegen und zwei Enthaltungen angenommen. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass Bürgermeister verpflichtet werden, auf Antrag juristischer Personen und anderer möglicher Arbeitgeber, Beschäftigungspläne zu erstellen, um „die lokale Arbeitskraft zu verwerten“.

Der Ex-USR-Abgeordnete Adrian Dohotaru hat in einer Mitteilung erklärt, dass in Rumänien lediglich 216.000 Sozialhilfeempfänger leben und nicht sieben Millionen, wie in der Gesetzesinitiative begründet wurde. 2017 haben unter 2500 Personen einen Arbeitsplatz oder Bildungskurs abgelehnt, zu behaupten der Arbeitsmarkt wäre deswegen dysfunktional, sei „halluzinierend“, so Dohotaru.