Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Montag Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittenen Änderungen am Gesetz über den Rechnungshof eingelegt.
In seiner Verfassungsklage verweist das Staatsoberhaupt u. a. darauf, dass die Novelle unter Verstoß gegen die dafür im Parlament vorgesehene Frist, sodann gegen das Prinzip des Bikameralismus sowie gegen etliche Artikel der Verfassung verabschiedet wurde. Besagte Änderungen schränken die Kontrolltätigkeit der Behörde, insbesondere im Bereich der Auftragsvergabe aus öffentlicher Hand, erheblich ein. So soll fortan ausschließlich der Präsident des Rechnungshofes – gegenwärtig der frühere Generalsekretär der Regierung, Marcel Ciolacu, bekanntlich ein Intimus von PSD-Chef Liviu Dragnea –, nicht aber auch dessen Ressortchefs Prüfungen bei anderen Behörden anordnen können, zudem darf der Rechnungshof keine Schadenseinziehungen mehr fordern. Wegen dieser Änderungen hatte die EU-Kommission bereits mit einem Fördermittel-Stopp gedroht.
Weiters focht Johannis auch die von der Parlamentsmehrheit verabschiedete Novelle der administrativen Gliederung Rumäniens beim Verfassungsgericht an.